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Wie?

Der Anfang ist die Hälfte des Ganzen.
(Aristoteles)

Datenschutz geht also alle etwas an, die mit personenbezogenen Daten arbeiten. Jeder dieser Unternehmen, Vereine etc. muss ein Verarbeitungsverzeichnis der Tätigkeiten führen, bei denen diese Daten verarbeitet werden. Grundlage dafür ist die sogenannte Beweislastumkehr. Nicht mehr der Kunde muss nachweisen, dass ein Unternehmen sich in Bezug auf den Umgang mit Daten falsch verhalten hat, sondern die Unternehmen müssen jederzeit nachweisen können, dass sie sich konform des Datenschutzrechtes verhalten haben. Das hat etliche Dokumentationspflichten zur Folge.  Das klingt allerdings dramatischer, als es ist. Insbesondere für Vereine und kleinere Unternehmen ist das weit weniger aufwändig als es scheint. Doch getan werden muss es. 

Wenn man sich ein wenig mit dem Thema auseinandersetzt, sollte es fast jedem selbst möglich sein, ein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen. Entsprechende Ratgeber und Literatur gibt es dazu reichlich. Entscheidend ist jedoch, dass es getan wird. Und daran hapert es dann meistens doch.

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich und kostenfrei beraten. Dann finden wir sicher einen Weg, wie auch Sie datenschutzkonform im Sinne Ihrer Kunden die Verarbeitung von personenbezogenen Daten organisieren und umsetzen können.

 

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