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Wer?

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Datenschutz geht alle etwas an. Vor allem aber natürlich diejenigen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Tätig werden im Datenschutz müssen also alle Unternehmen, egal welcher Größe, Vereine, Kammern etc.

Denn was alle haben müssen ist das sogenannte Verarbeitungsverzeichnis. Darin werden alle Arbeitsvorgänge in einem Unternehmen beschrieben, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. 

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, mit denen man eine bestimmte Person eindeutig identifizieren kann. Namen sowieso, aber auch Telefonnummern, Mailadressen, Anschriften etc. 

Da kommt auch in kleinen Unternehmen einiges zusammen. Von der Auftragsannahme bis zur Personalverwaltung, von Werbung bis zur Kundenverwaltung. Selbst kleine Unternehmen haben zahlreiche Verarbeitungstätigkeiten, die dokumentiert werden müssen. Und wie gesagt: Das gilt für alle Unternehmen wie auch Vereine. Dieses Verzeichnis müssen alle haben.

Nicht alle brauchen einen externen Datenschutzbeauftragten. Dafür gibt es klare Kriterien, die in der DSGVO leicht verständlich nachzulesen sind.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich und kostenfrei, welche Schritte Sie wirklich unternehmen müssen, um datenschutzkonform zu sein.

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